Die Schulung in einer Klasse zur besonderen Förderung (KbF) oder Einschulungsklasse (EK) muss von der zuständigen Erziehungsberatungsstelle oder vom Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst beantragt und begründet werden.
Die Zuweisung zu einer besonderen Massnahme wird zeitlich begrenzt und regelmässig überprüft.
KbF und EK sind für Schülerinnen und Schüler, die einer Förderung bedürfen, die in den Regelklassen oder mittels integrativen Unterrichtsmodellen nicht gewährleistet werden kann. Die Zuteilung von Schülerinnen und Schülern in eine KbF oder EK erfolgt nicht vorwiegend nach Leistungskriterien, sondern vielmehr nach Zielsetzung der Förderung. Schülerinnen und Schüler der KbF und EK erhalten keinen speziellen Status, sie werden stattdessen nach reduzierten individuellen Lernzielen unterrichtet und beurteilt.
Schülerinnen und Schüler können eine besondere Klasse teilzeitlich, für bestimmte Fächer oder als ein zeitlich begrenztes Angebot besuchen. Sobald es möglich und sinnvoll ist, werden Schülerinnen und Schüler einer besonderen Klasse mit gezielten Unterstützungsmassnahmen in eine Regelklasse teilweise integriert bzw. reintegriert.