MR – Einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen im Regelschulangebot (ehemals IBEM)
Die integrative Schule ist eine Schule für alle, eine Schule der Vielfalt.
Die integrative Schule trägt dazu bei, dass die Integration aller Schülerinnen und Schüler gewährleistet ist.
Verstehen wir unter Normalität, dass jeder Mensch einzigartig ist, dass die Vielfalt die Norm ist, bedeutet
• Heterogenität „Unterschiedlichkeit“
• Integration „Gemeinschaft“
• Differenzierung „Raum für die Individualität“
Spezialunterricht
Der Spezialunterricht ist ein Unterstützungsangebot des Kindergartens und der Volksschule. Er fördert, unterstützt und begleitet Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungs- und Entwicklungsbedarf in schulischen und sozialen Lernprozessen. Er ermöglicht ihnen so, in der Regelkasse zu verbleiben. Dabei ist die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrpersonen und weiteren Fachpersonen von Bedeutung.
Ein Ziel des Spezialunterrichts ist das frühzeitige Verhindern oder Erkennen von möglichen Lernschwierigkeiten. Zudem können Lehrpersonen für Spezialunterricht bei Auffälligkeiten einzelner Schülerinnen und Schüler oder schwierigen Situationen in der Klasse zur Beobachtung, Beratung oder für Kurzinterventionen beigezogen werden.
Verteilung der in Belp zur Verfügung stehenden Ressourcen
Fachbereiche
Die Fachbereiche ergänzen den Unterricht und werden in der Regel während der ordentlichen Unterrichtszeit gemäss Stundenplan der Schülerinnen und Schüler erteilt.
Spezialunterricht
IF-Unterricht
Psychomotorik
Logopädie
Besondere Massnahmen
Begabtenförderung
Deutsch als Zweitsprache
Rhythmik
Intensiv-und Aufbaukurs für Fremdsprachige
Individuelle Lernziele rILZ, eILZ
Zweijährige Einschulung
Nachteilsausgleich
Klassen
KbF Primarschule (Klasse für besondere Förderung)
KbF Sekundarstufe I (OSZ)
EK (Einschulungsklasse)
Die Zuweisung zum Spezialunterricht erfolgt nach dem Vier-Stufen-Modell
Stufe 1
Förderung in der Klasse
Stufe 2
Mithilfe der Eltern
Stufe 3
Beizug von Lehrpersonen für Spezialunterricht
fachspezifische Beratung und Beurteilung.
Durchführung einer Kurzintervention durch die Fachlehrperson.
Stufe 4
Je nach Bedarf
– bei leichten Lern- und Entwicklungsauffälligkeiten Antrag an die Schulleitung IBEM, mit Einverständnis der Eltern.
– bei schweren-oder komplexen Lern- oder Entwicklungsstörungen Anmeldung an die EB (Erziehungsberatung oder KJP (Kinder-und Jugendpsychiatrischer Dienst), mit —Einverständnis der Eltern. Antrag EB/KJP für Spezialunterricht an die Schulleitung IBEM.
Die Schulleitung IBEM verfügt den Spezialunterricht.