Die Elternmitwirkung erfolgt auf vier Ebenen und ist wie folgt strukturiert:
- ELTERNVERSAMMLUNG: alle Eltern einer Schul- bzw. Kindergartenklasse (Klassenebene)
- ELTERNGRUPPE: alle Elternvertreterinnen/Elternvertreter der Klassen in den vier Schulhäusern (Schulhausebene)
- ELTERNRAT: Einerdelegation aus den vier Elterngruppen (Volksschulebene)
- ELTERNDELEGIERTE/R: Einerdelegation aus dem Elternrat in Bildungskommission (Kommissionsebene)
Die Beschreibung der Detailaufgaben der einzelnen Organe finden Sie im Schulverordnung der Gemeinde.