Ziele der Elternmitwirkung

Die Ziele der Arbeit eines Elternrates sind im Schulverordnung der Gemeinde festgehalten.

  • Partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Schulbehörden, Lehrerschaft und Eltern zum Wohl der Kinder.
  • Gesprächsforum für die Eltern und Schülerinnen/Schülern.
  • Fördern kontinuierlicher Kontakte zwischen Eltern und Lehrerschaft.
  • Fördern des Gedanken- und Erfahrungsaustauschs.
  • Teilnahme an der Entwicklung der Schule.
  • Erkennen und Erfassen allfälliger Probleme ausserhalb der unter «Einschränkungen» aufgeführten Punkte und Suchen nach Lösungsansätzen und Lösungsmöglichkeiten.
  • Weiterleiten von Vorschlägen und Anliegen an die Schulleitung oder Bildungskommission.
  • Gesprächspartner für Anliegen der Bildungskommission, der Schulleitung und der Lehrerschaft.
  • In Absprache mit der Bildungskommission oder Schulleitung Anliegen nach aussen unterstützen.
  • Anbieten von Elterninformation und Elternweiterbildung bei Bedarf und nach Möglichkeit.
  • Ermuntern der Eltern zur Mitarbeit.


Einschränkungen

Für die Elternmitwirkung gelten unter anderem folgende Einschränkungen:

  • Die Organe der Elternmitwirkung haben keinen Leistungsauftrag und üben keine Schiedsrichterfunktionen aus.
  • Die Bereiche «Lehrplan, Lehrmittel, Didaktik und Notengebung» sind Angelegenheit der Schulleitung und des Schulinspektors.
  • Schulorganisatorische Probleme sind Angelegenheit der Schulleitung und der Bildungskommission.
  • Anliegen oder Probleme einzelner Kinder bleiben private Angelegenheit der betroffenen Eltern und werden direkt mit den verantwortlichen Lehrkräften geregelt.