Die Ziele der Arbeit eines Elternrates sind im Schulverordnung der Gemeinde festgehalten.
Partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Schulbehörden, Lehrerschaft und Eltern zum Wohl der Kinder.
Gesprächsforum für die Eltern und Schülerinnen/Schülern.
Fördern kontinuierlicher Kontakte zwischen Eltern und Lehrerschaft.
Fördern des Gedanken- und Erfahrungsaustauschs.
Teilnahme an der Entwicklung der Schule.
Erkennen und Erfassen allfälliger Probleme ausserhalb der unter «Einschränkungen» aufgeführten Punkte und Suchen nach Lösungsansätzen und Lösungsmöglichkeiten.
Weiterleiten von Vorschlägen und Anliegen an die Schulleitung oder Bildungskommission.
Gesprächspartner für Anliegen der Bildungskommission, der Schulleitung und der Lehrerschaft.
In Absprache mit der Bildungskommission oder Schulleitung Anliegen nach aussen unterstützen.
Anbieten von Elterninformation und Elternweiterbildung bei Bedarf und nach Möglichkeit.
Ermuntern der Eltern zur Mitarbeit.
Einschränkungen
Für die Elternmitwirkung gelten unter anderem folgende Einschränkungen:
Die Organe der Elternmitwirkung haben keinen Leistungsauftrag und üben keine Schiedsrichterfunktionen aus.
Die Bereiche «Lehrplan, Lehrmittel, Didaktik und Notengebung» sind Angelegenheit der Schulleitung und des Schulinspektors.
Schulorganisatorische Probleme sind Angelegenheit der Schulleitung und der Bildungskommission.
Anliegen oder Probleme einzelner Kinder bleiben private Angelegenheit der betroffenen Eltern und werden direkt mit den verantwortlichen Lehrkräften geregelt.