OSZ Beurteilung, Schullaufbahn, Promotion

Beurteilung nach Lehrplan 21

Kompetenzorientierte Beurteilung
Die Beurteilung ist auf die verschiedenen Facetten von Kompetenzen, d.h. Wissen, Können, Wollen und Anwenden, ausgerichtet. Ein besonders starker Akzent wird auf die förderorientierte Beurteilung gelegt, die den Lernprozess begleitet und unterstützt sowie den individuellen Lernvoraussetzungen und Lernwegen Rechnung trägt. Sie hilft Lernenden, Vertrauen in ihr Können, in ihre eigene Leistungs- und Entwicklungsfähigkeit zu gewinnen. Sie befähigt die Schülerinnen und Schüler, sich in zunehmendem Mass selbst einzuschätzen und Mitverantwortung für das eigene Lernen zu übernehmen. Auch mit dem Lehrplan 21 ist die Arbeit an Zielen, welche die Lehrperson auf der Grundlage der Kompetenzstufen im Lehrplan 21 für den Unterricht setzt, der wichtigste Massstab für die Beurteilung.

Qualitätsmerkmale einer kompetenzorientierten Beurteilung

  • Förderorientierung
  • Passung zum Unterricht
  • Transparenz/Nachvollziehbarkeit
  • Umfassende Beurteilung

Funktionen einer kompetenzorientierten Beurteilung

  • Formative Beurteilung:
    Die formative Beurteilung hat mit ihrer Einflussnahme auf den Lernprozess einen besonders hohen Stellenwert. Die Lehrperson gibt den Schülerinnen und Schülern ermutigende und aufbauende Rückmeldungen. Die formative Beurteilung unterstützt die Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler und fördert dadurch ihre individuelle Kompetenzentwicklung.
  • Summative Beurteilung:
    Diese umfasst folgende Beurteilungsgegenstände:
    – Produkt
    – Lernkontrolle und
    – Lernprozess (Lernprozess reflektieren, Gelerntes darstellen, Förderhinweise nutzen, Strategien verwenden, selbstständig arbeiten).
  • Prognostische Beurteilung:
    Die prognostische Beurteilung ist für Schullaufbahnentscheide (Promotion, Selektion, Berufs- und Schulwahl) von Bedeutung. Sie prüft, ob die Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilnahme an einem nächsten Abschnitt in der Bildungslaufbahn gegeben sind.

Zeitpunkte für Schullaufbahnentscheide und Beurteilungsberichte:

  • Ende des 7., 8. und 9. Schuljahres
  • Für Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium oder eine andere weiterführende Schule besuchen wollen, erfolgen die Schullaufbahnentscheide (prognostische Beurteilung) Mitte des 8. bzw. 9. Schuljahres.

Individuelle Schullaufbahnentscheide:
Beschwerdefähige individuelle Schullaufbahnentscheide sind in der ganzen Volksschule grundsätzlich jederzeit möglich und können für einzelne Schülerinnen und Schüler individuell getroffen werden, wenn es nötig und sinnvoll ist.

Standortgespräch:
Die Klassenlehrperson führt mit den Eltern und in der Regel mit der Schülerin oder dem Schüler jährlich das Standortgespräch durch. Weitere Lehrpersonen können beigezogen werden.

Portfolio personale Kompetenzen:
Die Einschätzung der personalen sowie der Schlüsselkompetenzen werden am Ende des 7., 8. und 9. Schuljahres auf einem separaten Formular ohne Verfügungscharakter ausgewiesen. Für ein differenziertes Bild nehmen sowohl die Lehrpersonen als auch die Schülerin oder der Schüler die Einschätzung vor. Die personalen Kompetenzen sind Teil der überfachlichen Kompetenzen gemäss Lehrplan 21. Den Schlüsselkompetenzen wird in der Arbeitswelt eine besonders grosse Bedeutung beigemessen.

Weitere Informationen zur Beurteilung finden sie hier.

Die Schulleitung fällt die Schullaufbahnentscheide.
Schullaufbahnentscheide betreffen insbesondere:

Schullaufbahn

  • den Übertritt ins nächste Schuljahr,
  • das Überspringen eines Schuljahres,
  • das Wiederholen eines Schuljahres,
  • die zweijährige Einschulung in der Regelklasse,
  • die Zuweisung zu einer besonderen Klasse (z.B. KbF),
  • die Rückführung aus einer besonderen Klasse (z.B. KbF) in die Regelklasse,
  • die Zuweisung zu einem Schultyp (Sek-Real) oder Niveaufach der Sekundarstufe I,
  • das Verbleiben in einem Schultyp (Sek-Real) oder Niveaufach der Sekundarstufe I,
  • den Wechsel in einen anderen Schultyp (Sek-Real) oder in ein anderes Niveaufach der Sekundarstufe I,
  • die Aufnahme in die weiterführenden Bildungsgänge (Gym 1, FMS, BMS I, WMS, IMS etc.) gemäss der entsprechenden Gesetzgebung.

Promotion

Hier finden Sie die Promotionsordnung gemäss Lehrplan 21

Übertritt in weiterführende Schulen

Der Übertritt in eine weiterführende Schule erfolgt entweder prüfungsfrei aufgrund der Empfehlung der abgebenden Schule der Sekundarstufe I oder nach bestandener Aufnahmeprüfung.

Mögliche Übertritte:

Nach der 8. Klasse: Gym 1 (1. gymnasiales Bildungsjahr)

Nach der 9. Klasse: Gym 1 (1. gymnasiales Bildungsjahr), BMS I, WMS, FMS, IMS