Allgemeines zum Oberstufenzentrum (OSZ)
Die Volksschule Belp umfasst vier Primarschulstandorte sowie das zentrale Oberstufenzentrum Mühlematt (kurz: OSZ).
Alle Belper Schülerinnen und Schüler wechseln nach der 6. Klasse ins Oberstufenzentrum Mühlematt, und zwar unabhängig vom Schultyp Real oder Sek, dem sie beim Übertritt in die Oberstufe zugewiesen werden.
Vielfältiges Bildungsangebot
Die Grösse des Oberstufenzentrums Mühlematt ermöglicht ein vielfältiges Bildungsangebot:
- Die Schülerinnen und Schüler können ihren individuellen Fähigkeiten und Begabungen entsprechend einem Niveau (Mathematik, Deutsch, Französisch) resp. einem Schultyp zugewiesen werden.
- Der Unterricht wird ab Schuljahr 23/24 gemäss Modell 3b organisiert (Start in den 7. Klassen). Alle anderen Klassen werden bis zum Schulaustritt im bisherigen Modell (Modell 2) weitergeführt.
- Schultyp- und jahrgangsübergreifende Zusammenarbeit wird im Angebot der Schule (AdS) gefördert: z.B. Band, Liedbegleitung am Klavier, Popchor, Tastaturschreiben, Robotik und CAD.
Schuljahr 2024/2025
In diesem Schuljahr werden ca. 370 Schülerinnen und Schüler von über 40 Lehrpersonen unterrichtet in:
- 2 Realklassen
- 3 Sekundarklassen
- 12 schultypdurchmischten Klassen (Real und Sek; Modell 3b)
- 1 Klasse RIK+
Beim RIK+ handelt es sich um ein regional organisiertes Bildungsangebot der Volksschule, das auf den spezifischen Bildungsbedarf von neu zugezogenen Jugendlichen im Alter von 13 bis grundsätzlich 16 Jahren zugeschnitten ist.
Die Schülerinnen und Schüler des RIK+ weisen folgende Besonderheiten auf:
- keine oder nur rudimentäre Kenntnisse der Unterrichtssprache,
- keine (lat.) Alphabetisierung oder keine Schulbildung, die mit der unsrigen vergleichbar ist
Ferienordnung
Diese finden Sie unter “Öffentliche Dokumente”.
Spinde (Garderobenschränke)
Allen Schülerinnen und Schülern stehen abschliessbare Spinde zur Verfügung, in welchen Kleider und Schuhe, Schulmaterial sowie weitere persönliche Gegenstände deponiert werden können.
Helmobligatorium
Der Sportunterricht findet teilweise auf der Schulanlage Neumatt statt. Die Verschiebung dorthin erfolgt in der Regel mit dem Fahrrad. Die Fahrt von zuhause in die Neumatt (und zurück) gilt als Schulweg und fällt demnach in die Verantwortung der Eltern (Empfehlung der Schule: Helm tragen). Die Verschiebung Mühlematt – Neumatt (und umgekehrt) liegt in der Verantwortung der Schule. Hier gilt ein Helmobligatorium – wie auch auf Verschiebungen mit dem Fahrrad anlässlich von Exkursionen. Die Eltern sind gebeten, ihr Kind entsprechend auszurüsten.
Mittagsverpflegung
Für die Mittagsverpflegung stehen in der Eingangshalle (bei der Aula) ein Mikrowellengerät sowie Tische und Bänke zur Verfügung. Am Mittag in der Schule verpflegen dürfen auswärtige Schülerinnen und Schüler mit Unterricht über Mittag und/oder am Nachmittag sowie Belper Schülerinnen und Schüler mit Unterricht über Mittag. Zudem besteht die Möglichkeit zum Besuch der Tagesschule.
Tagesschule
Informationen zur Tagesschule finden Sie hier.
Hausordnung
Unsere Hausordnung umfasst 3 Teile:
einen ersten für alle Belper Schulstandorte gültigen Teil, einen zweiten Teil mit Ergänzungen fürs OSZ sowie einen dritten Teil mit den pädagogischen Grundsätzen und dem Handlungsleitfaden des OSZ. Bei Bedarf wird die Hausordnung angepasst.
- Hausordnung Teil 1: Schule Belp, gemeinsamer Teil
- Hausordnung Teil 2: Ergänzungen OSZ
- Hausordnung Teil 3: Pädagogische Grundsätze/Handlungsleitfaden OSZ
Urlaube / Absenzen
Nicht vorhersehbare Absenzen
Nicht vorhersehbare Absenzen (z.B. Krankheit) müssen der Klassenlehrperson durch die Eltern gemeldet werden.
Vorhersehbare Absenzen
Gemäss gesetzlicher Regelung (DVAD) werden Urlaube nur in wenigen Fällen bewilligt. Für Urlaube und Dispensationen muss rechtzeitig, d.h. mindestens 4 Wochen vorher, ein schriftliches Gesuch zuhanden der Schulleitung bei der Klassenlehrperson eingereicht werden. Das Dispensationsgesuch finden Sie unter “Öffentliche Dokumente”.
Zahnarzt- und Arztbesuche sind wenn immer möglich auf die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
Unentschuldigte Absenzen
Unentschuldigte Absenzen haben folgende Konsequenzen:
- Eintrag im Beurteilungsbericht
- Anzeige im Wiederholungsfall
Fünf freie Halbtage
Die Eltern können ihre Kinder pro Schuljahr während insgesamt fünf Halbtagen vom Unterricht dispensieren. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Die Halbtage können einzeln oder in Blöcken bezogen werden. Den Bezug von Halbtagen erfordert auch das Fernbleiben von einzelnen Lektionen aus dem Angebot der Schule (AdS) oder von Anlässen, die ausserhalb des normalen Stundenplans stattfinden.
Die Klassenlehrperson muss spätestens am Vortag über die Absenz informiert sein.
Grundsätzlich werden keine Halbtage bezogen
- an speziellen Schulanlässen wie Sport- oder Kulturtagen etc.
- während den DIN-Wochen 12, 26 und 37
- in der letzten Schulwoche des 9. Schuljahres
Ausnahmen erfolgen nur aus absolut triftigen Gründen.
Bei allen Abwesenheiten haben die Schülerinnen und Schüler die verpassten Unterrichtsinhalte selbstständig nachzuarbeiten.
Schulsozialdienst / Schulsozialarbeit (SSA)
Der Schulsozialdienst bietet mit der Schulsozialarbeit (SSA) ein kostenloses Beratungs- und Unterstützungsangebot für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern. Dabei werden die Jugendlichen bei persönlichen und sozialen Problemen begleitet. Wichtiger Bestandteil der SSA ist zudem die Beratung und Begleitung der Lehr- und Bezugspersonen sowie die Zusammenarbeit mit Fachinstanzen und Behörden.
Das Angebot für Schülerinnen und Schüler umfasst:
- Einzelberatung, Krisenintervention
- Vermittlung in Konfliktsituationen
- Triage (Beratungsstellen, Betreuungsangebote, Freizeitangebote usw.)
- Informationsvermittlung
Das Angebot für Eltern umfasst:
- Beratung
- Informationsvermittlung
- Triage
Erziehungsberatung (EB)
Die EB ist eine Beratungsstelle, die Eltern, Kindern und Jugendlichen sowie allen mit Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen beauftragten Personen und Institutionen bei Fragen und Schwierigkeiten hinsichtlich der Entwicklung, Erziehung und Schulung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung steht. Für das OSZ ist die EB Köniz zuständig.