Die Ziele der Arbeit eines Elternrates sind im Schulverordnung der Gemeinde festgehalten.
Partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Schulbehörden, Lehrerschaft und Eltern zum Wohl der Kinder.
Gesprächsforum für die Eltern und Schülerinnen/Schülern.
Fördern kontinuierlicher Kontakte zwischen Eltern und Lehrerschaft.
Fördern des Gedanken- und Erfahrungsaustauschs.
Teilnahme an der Entwicklung der Schule.
Erkennen und Erfassen allfälliger Probleme ausserhalb der unter «Einschränkungen» aufgeführten Punkte und Suchen nach Lösungsansätzen und Lösungsmöglichkeiten.